Solarenergie Schweiz im Überblick
Solarenergie ist die Energie der Zukunft! Viele Immobilienbesitzer fragen sich, ob sich die Investition in diese erneuerbare Energie lohnt und was es bedeutet, auf Sonnenenergie zu setzen? Nachstehend eine kurze Übersicht über Bewilligungspflicht, Steuererleichterungen oder allfällige Fördermassnahmen durch Bund, Kantone und Gemeinden.
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Steuervergünstigungen für Solarenergie Schweiz
Grundsätzlich werden die Investitionskosten in wertvermehrende Anlagekosten und in werterhaltende Unterhaltskosten unterteilt. Dabei können die Anlagekosten nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; die Unterhaltskosten hingegen schon. Keine Abzüge werden bei Erweiterungen von Gebäuden oder gar Neubauten gewährt. Generell kennt die Schweizer Gesetzgebung jedoch grosszügige Abzugsbestimmungen, was die Investitionen in erneuerbare Energien betrifft. Diese Bestimmungen sind im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt. Weiterführende Bestimmungen hat auch das eidgenössische Finanzdepartement in seiner Verordnung zur Nutzung von erneuerbaren Energien definiert. Zusätzlich haben einige Kantone ausführlichere Massnahmenkataloge festgelegt, die mit unterschiedlichen Abzugsquoten verbunden sind. Das kantonale Steueramt kann dazu detaillierter Auskunft geben.
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Förderung von Solarstromanlagen durch Bund, Kantone und Gemeinden
Seit der Bund die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom eingeführt hat, bezahlen nur noch ganz wenige Kantone oder Gemeinden Förderbeiträge. Nicht gefördert werden Projekte, die notwendig werden, damit ein Haus die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt. Doch auch hier gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall beim Kanton nach der örtlichen Gesetzgebung erkundigen. Wichtig ist, dass die entsprechenden Anträge vor Baubeginn eingereicht werden. Denn ist der Bau erst einmal begonnen, werden keine Fördergelder mehr gewährt.
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Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Die kostendeckende Einspeisevergütung ist heute die primäre Fördermassnahme für erneuerbare Energien. Sie hat die übrigen Förderbeiträge weitgehend abgelöst. Mit diesem Instrument werden die Preisdifferenzen zwischen den effektiven Produktionskosten und dem Preis, den die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie tatsächlich kostet, abgegolten. So können Produzenten auch erneuerbare Energie kostendeckend produzieren. Um von der KEV zu profitieren, müssen Betreiber von Solarstromanlagen ihre Anlage bei der Swissgrid anmelden. Alle Neuanmelder kommen auf eine Warteliste, da dem jährlichen Förderbetrag eine Obergrenze gesetzt wurde. Die Wartezeit dauert aktuell etwa drei Jahre. Bei Aufnahme erfolgt die Vergütung in der Regel während 20 – 25 Jahren. Da die Energie produzierenden Technologien mit der Zeit effizienter werden, werden die Vergütungstarife langfristig sinken. Doch hier die gute Nachricht: Die lange Wartezeit lohnt sich dennoch. Denn für den Vergütungsansatz wird der Tarif des Baujahres herangezogen.
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Bewilligungspflicht für Solarstromanlagen in der Schweiz
Nach der Kernkraftkatastrophe von Fukushima hat der Bundesrat den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Er will in Zukunft auf erneuerbare Energien setzen. Ein ambitiöses Ziel. Obwohl Bund, Kantone und Gemeinden Investitionen in erneuerbare Energieanlagen fördern wollen, werden Investoren mit einer Vielzahl von Vorschriften konfrontiert, die je nach Kanton unterschiedlich ausfallen. Anlagen ausserhalb der Bauzone und solche ab einer gewissen Grösse sind in jedem Fall bewilligungspflichtig. An denkmalgeschützten Gebäuden und Einrichtungen hingegen dürfen grundsätzlich keine Solaranlagen angebracht werden. Auch die Grösse ist entscheidend. Die Anlagen dürfen, wenn überhaupt, die Höhe des Daches um maximal 20 cm überragen, seitlich ist das Überragen der Anlagen jedoch nicht gestattet. Zudem müssen die Anlagen „sorgfältig integriert“ sein. Was das bedeutet, ist im Raumplanungsgesetz festgehalten. Vor dem Bau einer Solaranlage sollte man sich unbedingt bei den kantonalen Baubehörden nach den diversen Vorschriften und Bewilligungsverfahren erkundigen.
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Solar Schweiz – Fazit
Wer auf Solarenergie setzen will, muss zahlreiche Ämter kontaktieren: das kantonale Steueramt für Steuerabzüge, das Bauamt für die Installationsvorschriften und allfällige Baubewilligungen, Swissgrid für den KEV-Antrag und Kanton oder Gemeinde zur Abklärung von zusätzlichen Fördergeldern. Wer Immobilien in mehreren Kantonen besitzt, wird feststellen, dass die rechtliche Ausgangslage von Kanton zu Kanton variiert. Dennoch ist es klug, auf Sonnenenergie zu setzen: Im Gegensatz zu Öl oder Gas wird uns die Sonnenenergie auch in Zukunft in unbeschränktem Ausmass zur Verfügung stehen.
Quellen: