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Verlustschein

Ein Verlustschein ist das Ergebnis eines ganz oder teilweise erfolglosen Pfändungsvollzuges nach einer Betreibung oder einem Konkurs. Er verjährt erst nach 20 Jahren. Bei guter Bonität des Schuldners kann während dieser Zeit wieder die Betreibung eingeleitet werden, Zinsen muss der Schuldner dafür nicht leisten.
Bei vielen Unternehmen endet die Forderungseintreibung, wenn das Betreibungsverfahren abgeschlossen wurde. Nach Erhalt der Verlustscheine wird jegliches Verfahren eingestellt. Dabei können gerade diese Verlustscheine enorme Erträge generieren, da es bereits abgeschriebene Forderungen sind.
   
Inkassofirmen versuchen die aktuelle Lebenssituation des Schuldners einzuschätzen und ihn zu einer Bereinigung seiner Schulden zu motivieren. Stellt das Inkassobüro innerhalb von einem halben Jahr ein Fortsetzungsbegehren, kann die Betreibung wieder aufgenommen werden. Lässt man die Frist von 6 Monaten verstreichen, müsste das Betreibungsverfahren mit einem Betreibungsbegehren von Neuem aufgenommen werden. Entweder wird dann die Zahlung geleistet oder erneut ein Verlustschein ausgestellt. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Verlustschein: Pfändungsverlustschein und Konkurs-
verlustschein.