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Bonitätsprüfung

Es macht Sinn, sich schon vor Vertragsabschluss mittels Bonitätsprüfung über den künftigen Käufer zu informieren. Sollte der Käufer bereits betrieben worden sein oder sollten sogar schon Verlustscheine existieren, kann man erneut abwägen, ob man die Geschäftsbeziehung wirklich eingehen möchte. Dadurch kann sich der Verkäufer vor Debitorenverlusten schützen und der Käufer, indem ihm ein Produkt oder eine Dienstleistung verwehrt wird, vor noch höheren Schulden.

Bonitätsprüfung - das Risiko vorab beurteilen

Diese Auskunftsfunktion beim Inkasso nennt man Bonitätsprüfung – auch Bonitätsanalyse – und sie dient dazu, die Bonität bzw. Liquidität eines Kunden zu ermitteln. Hierzu werden Angaben wie Einkommensbelege, Vermögensverhältnisse usw. ausgewertet. Informationen zur Bonitäts-
prüfung einer Firma sind heute in unzähligen Quellen zu finden. Die Menge an Informationen, die für eine zuverlässige Bonitätsprüfung erforderlich sind, können je nach Höhe des abzusichernden Risikos abweichen, d.h. umso höher das Risiko, desto umfassender sollte die Bonitätsprüfung ausfallen. Durch Abschluss einer Bonitätsprüfung vor der Leistungserbringung an bonitätsschwache Kunden lassen sich je nach Ergebnis der Prüfung Zahlungsausfälle vermeiden oder allenfalls die Geschäftskonditionen anpassen.

Bonitätsprüfung - Wirtschaftsauskunft

Neben der Bonitätsprüfung erhält man auch mittels einer Wirtschaftsauskunft eine Vielzahl an Informationen. Häufig dient die Auskunft als Basis bei der Bonitätsprüfung und die Kombination der Auskunft mit weiteren Quellen kann Sinn machen, wie z. B. interne Daten aus der Buchhaltung, Informationen vom Vertrieb. Aus folgenden Daten kann eine Wirtschaftsauskunft beispielsweise bestehen:

  • Finanzlage mit Bonitätsindex, negative Merkmale, Höchstkredit
  • Unternehmensgeschichte
  • Branche/Geschäftsfeld
  • Standorte
  • Immobilien
  • Beteiligungen
  • Bilanzen und Geschäftszahlen
  • Bankverbindungen

Die Bonität ist flexibel. Schwankungen in der Bonität müssen jederzeit rechtzeitig erfasst werden. Wenn entsprechende Frühwarnindikatoren auftreten (z.B. überschrittenes Zahlungsziel), sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Angleichung der Zahlungsweise).