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Inkasso

Inkasso – Forderungen in fremdem Namen geltend machen

Wer eine Forderung gegen einen Schuldner durchzusetzen hat, wird die Betreibung der Forderung meistens einem dafür zertifizierten Inkassobüro zur Betreibung übergeben. Inkassobüros sind private Schuldeneintreiber, die gegen eine Gebühr seitens der Gläubiger Forderungen geltend machen. Häufig setzen Unternehmen bei unbezahlten Rechnungen Inkasso ein und überlassen dem Inkassobüro die Eintreibung der offenen Forderungen. Aber auch Privatpersonen können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Klassische Dienstleistungen der Inkassounternehmen:

Inkasso - Vorrechtliches Inkasso

Beim vorrechtlichen Inkasso bleibt das Inkassounternehmen stets in Kontakt zum Schuldner und handelt mit diesem die Fristen und Bedingungen der Forderungsbegleichung aus. Diese Art des Inkasso ist insbesondere dann interessant, wenn ein weiterhin positiver Geschäftskontakt mit dem Schuldner sichergestellt werden soll.

Inkasso - Rechtliches Inkasso

Beim rechtlichen Inkasso wird das Gesetz, genauer das schweizerische Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11.04.1889 herbeigezogen, indem der Schuldner zum Beispiel betrieben wird. Seither wird das Gesetz vertreten und wurde nur am 01.01.1997 an zeitgemässe Bedürfnisse der Schweiz angeglichen. Um eine Betreibung durchzuführen, wird kein vollstreckbarer Titel benötigt, sondern nur ein Rechtsgrund. Der Schuldtitel an sich wird erst später während des Rechtsöffnungsverfahrens entschieden. Bevor eine Betreibung jedoch durchgeführt wird, werden Schuldner zunächst einmal kontaktiert und aufgefordert, Zahlung zu leisten, ohne dass direkt betrieben wird. Um zunächst von einer Betreibung Abstand zu bekommen, wird Schuldnern daher auch die Möglichkeit gegeben, sich „außergerichtlich“ bzw. gütlich zu einigen und allenfalls durch Teilzahlungen die Schuldsumme zu reduzieren sowie die Betreibungseinleitung zu verhindern. Wird die Forderung jedoch bestritten, ist diese juristische Vorgehensweise je nach Forderungsvolumen sinnvoll und hilfreich. Weitere rechtliche Massnahmen wie ein Vergleich können ebenfalls ergriffen werden, wenn eine gütliche Einigung nicht in Sicht ist. In einigen Fällen muss sogar auf die Zusammenarbeit mit Inkasso Anwälten zurückgegriffen werden. Grundsätzlich ist die Erfolgsquote bei Inkasso jedoch mit der telefonischen Vorsprache bei Schuldnern sehr hoch, auch wenn dies kaum vorstellbar ist. Rund zwei Drittel der Fälle werden telefonisch gelöst, und sei es nur hinsichtlich der Schuldeinsicht des Schuldner und der Bereitschaft zur Ratenzahlung.

Vorab lohnt es sich oft, bei einem Inkassobüro Informationen über die Liquidität des künftigen Kunden einzuholen. Diese Auskunftsfunktion beim Inkasso nennt man Bonitätsprüfung. Auch die Verwaltung von Verlustscheinen wird durch einige Inkassounternehmen übernommen, wobei die Erfolgsquote bei der Eintreibung von Verlustscheinen geringer ist als bei den anderen Inkassofällen.